Allgemeine Geschäftsbedingungen Fasssauna Vermietung
§ 1 Mietsache
Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Nutzungszwecken die Mobile Fasssauna inkl. Anhänger *** - ** **.
§ 2 Miete & Übergabe der Mietsache
Das Mietobjekt wird im funktionstüchtigen und ordnungsgemäßen, gereinigten und desinfizierten Zustand übernommen und in ebensolchem, besenreinem (Asche entfernten) Zustand zurückgegeben. Der Mieter hat sich vor Mietantritt von der Richtigkeit der vom Vermieter angegebenen Anzahl von Gegenständen sowie dem einwandfreien Zustand des gemieteten Objektes (nach Übergabeprotokoll) zu überzeugen. Der Mieter bestätigt dieses mit seiner Unterschrift auf dem Übernahmeprotokoll. Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit den Anhänger und die Fasssauna in Besitz zu nehmen.
Der Vermieter ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen. Der Mieter hat die mobile Fass-Sauna und das gemietete Equipment sauber und vollständig an den Vermieter zurückzugeben. Der Boden ist zu kehren und der Aschekasten des Ofens ist vor Übergabe zu leeren. Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen.
Bei Anlieferung der mobilen Fasssauna durch den Vermieter erfolgt eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen. Die mitgelieferten Saunaregeln sind während des Betriebs zu beachten. Eine Untervermietung oder nicht durch den Vermieter ausdrücklich genehmigte Mitnutzung Dritter ist nicht gestattet. Andernfalls kann der Vermieter gegenüber dem Mieter Schadensersatz geltend machen.
§ 3 Mietsicherheit / Kaution
Der Vermieter ist berechtigt vor Übergabe der mobilen Sauna eine Sicherungsgebühr (Kaution) i. H. von 100,-- € zu verlangen. Der Mieter verpflichtet sich am Tag der Anlieferung zu einer Kautionszahlung an den Vermieter in Höhe von 100,- per Barzahlung. Den Erhalt der Kaution bestätigen beide Parteien schriftlich. Der Vermieter ist berechtigt die Übergabe der Fasssauna bis zum Erhalt der Kaution zu verweigern. Die Rückerstattung der Kaution an den Mieter erfolgt bei Rückgabe des Mietobjekts sofern dieses dem einwandfreien Zustand wie zu Beginn der Mietdauer entspricht. Sollten weitere Kosten, wie z.B. Schadensersatzansprüche, Reparaturkosten, an den Vermieter zu entrichten sein, werden die zusätzlichen Kosten mit der bereits geleisteten Sicherungsgebühr verrechnet und die eventuell verbleibende Differenz erstattet bzw. die Differenz dem Mieter in Rechnung gestellt.
§ 4 Benutzung der Mietsache
Der Mieter darf die angemietete Mobile Sauna nur zu eigenen (Freizeit) Zwecken verwenden. Der Vermieter behält sich vor, bei ungünstigen Witterungsverhältnissen o.ä. Sicherheitsmängeln, kurzfristig vom Mietvertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird ein geeigneter Ersatztermin vereinbart.
§ 5 Pflichten des Mieters
1. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfaltsgemäß zu behandeln, insbesondere die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache (allgemeine Nutzungsregeln für die mobile Sauna, Warnhinweise o.Ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten und die Mietsache nur demgemäß einzusetzen. Hinweis Reinigung: Der Mieter ist verpflichtet, die Sauna in einem allgemein sauberen und zumutbaren Zustand zurückzugeben (besenrein). Die professionelle Endreinigung mit Desinfektion übernimmt der Vermieter nach jeder Vermietung. Bei großen Verschmutzungen, verschuldet vom Mieter, wie z. B. Weinflecken, Kerzenwachs, Kaugummi etc., wird der Mehraufwand der Reinigung dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei Unklarheiten hat er sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache gegebenenfalls beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren. Das Mietobjekt wird im funktionstüchtigen und ordnungsgemäßen, gereinigten und desinfizierten Zustand übernommen und in einem ebensolchen Zustand zurückgegeben.
2. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Schäden an der Mietsache, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere für Verschleißteile.
3. Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel der Mietsache wie Diebstahl, Unfall, Brand oder sonstigem Schaden unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Soweit der Vermieter aus diesem Grunde keine Abhilfe schaffen kann, haftet er Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund des Mangels an der Mietsache oder an anderen Sachen entstehen.
4. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am Ende des Mietzeitraumes dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, indem er sie vom Vermieter erhalten hat. Gibt der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen, die gemäß der bekannten Preisberechnung für den zusätzlichen Zeitraum zu zahlen gewesen wäre. Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Pflichten des Vermieters
1.Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für den oben angegebenen Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur uneingeschränkten Eigennutzung zuzusichern und zur Verfügung zu stellen. Er versichert, dass er zur Vermietung der Mietsache berechtigt ist. 2. Der Vermieter hat die Mietsache zu Beginn des Mietzeitraumes gegen Anrechnung der vereinbarten Lieferkosten i.H. von 1,-€/km am vereinbarten Grundstück anzuliefern und ordnungs- und sicherheitsgemäß aufzubauen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Der Vermieter bestimmt die Wahl des Zahlungsmittels. Nach Rechnungserhalt ist der Mieter binnen 7 Tagen zu einer Anzahlung von 50% der Rechnungssumme verpflichtet. Die Anzahlung erfolgt per Überweisung an das genannte Konto des Vermieters. Die vollständige Rechnungssumme ist bis einschließlich 14 Tage vor dem vereinbarten Termin auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Sofern anders vereinbart, erfolgt die vollständige Rechnungsvergütung am Tag der Anlieferung in Bar.
§ 7 Haftung
Der Vermieter haftet für Schäden, die nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit er für diese einzustehen hat, bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht hat. Ersatzansprüche bestehen nur, wenn dem Vermieter ein grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverstoß vorgeworfen werden kann. Bei der Verletzung der Kardinalspflicht genügt hierfür bereits leichte Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den gemieteten Gegenständen während der Mietdauer. Alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder zweckwidrigen Einsatz verursacht wurden, gehen zu Lasten des Mieters. Dem Mieter bleibt in diesen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist. Der Vermieter behält sich in diesen Fällen die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen (Forderung gegen Dritte, weitere Personalkosten etc.) vor. Der Anhänger (Kennzeichnen ***- ** **) ist Haftpflichtversichert.
§ 8 Bedingungen für Reservierung, Rücktritt, Änderung
Der Vermieter ist verpflichtet dem Mieter den vereinbarten Termin zuzusichern. Eine Auftragsannullierung ist bis 10 Tage vor vereinbartem Termin möglich. Änderungen bezüglich der Anlieferung und Abholung des Mietobjekts sind mit dem Mieter schriftlich oder telefonisch abzuklären.
Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages für die mobile Fasssauna bleiben die Verpflichtungen des Mieters, die aus diesem Vertrag entstanden sind, in vollem Umfang bestehen und der Mietpreis wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Eine Stornierung des Auftrages ist grundsätzlich nicht möglich. Sollte der Mieter trotzdem den Auftrag stornieren, werden folgende Aufwandsentschädigung geltend gemacht. Bis 14 Tage vor vereinbartem Termin = 30% des Auftragspreises / 13 bis 3 Tage vor vereinbartem Termin = 60% des Auftragspreises / 2 und weniger Tage vor vereinbartem Termin = 100% des Auftragspreises. Diese Kosten sind binnen 7 Tagen verpflichtet vom Mieter an das genannte Konto des Vermieters zu überweisen.
Kann der Vermieter unverschuldet Termine wie Krankheit, Unfall u.ä. nicht einhalten, können diese nachgeholt werden, sobald und soweit dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen.