Saunaregeln
Bei der Vermietung einer Fasssauna bitten wir unsere Kunden zur strikten Beachtung der folgenden aufgeführten Sicherheitsregeln zur sichereitsgemäßen Saunanutzung.
Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Saunanutzung untersagt. Grundsätzlich gilt: Die Sauna nie alleine nutzen, ausschließlich in Begleitung von mind. einer Person über 18 Jahren.
Bitte achten Sie darauf, dass Personen mit körperlich oder geistiger Behinderung oder Beeinträchtigung nicht alleine und ohne berechtigte Beaufsichtgsperson die Sauna nutzen.
Der Saunaofen darf aufgrund der hohen Hitze und Verbrennungsgefahr nicht berührt werden.
Es dürfen keine Gegenstände neben, in oder auf den Saunaofen gelegt werden (Ausnahme: vom Vermieter bereit gestellte Sauna-Holz).
Die Saunanutzung ist untersagt für Person, die unter Drogen-, Alkohol- oder Medikamenteneinfluss stehen. Auch für Personen, die unter Angstzuständen, Panikattacken oder Klaustrophobie leiden, raten wir von einer Saunanutzung ab.
In der Sauna ist Rauchen, Alkohol, Trinken, Essen sowie die Nutzung/Mitnahme von elektronischen Geraten sowie Textilen und Schmuck untersagt!
Die Sauna sollte textilfrei betreten werden. Daher bitte von jedem Saunagang Schuhe ausziehen und vollständig (inkl. Schmuck) bis auf ein Handtuch entkleiden.
Die Saunasteine dürfen nicht durch andere Steine, z.B. Lavasteine, ersetzt werden. Der Saunaofen sowie der Rest der Saunaeinrichtung darf nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden.
In der Sauna herrscht striktes Verbot über die Mitnahme von explosiven Stoffe, z.B. Deodosen und alkoholisches Flüssigkeiten. Grund ist ein hohes Explosionsrisiko.